Von Richard Wagner
Eltern ist es verboten, in der Erziehung ihrer Kinder Gewalt anzuwenden. Das Züchtigungsrecht wurde am 6. Juli 2000 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch gestrichen und den Kindern in Paragraph 1631 ein „Recht auf gewaltfreie Erziehung“ zuerkannt: „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Das klingt gut. Und dennoch gibt es etwas, das als religiöser Brauch ausgeübt wird, sich aber wie eine Form von Gewalt ausnimmt und über das kaum jemand spricht, obwohl Jahr für Jahr in Deutschland Tausende von Knaben davon betroffen sind: die Beschneidung.
Holm Putzke klingt freundlich und nicht wie ein Krieger im Kampf der Kulturen. Als solcher wurde der Strafrechtler aber abgestempelt, als er vor zwei Jahren die Frage aufwarf, ob eine medizinisch nicht begründete Beschneidung von Knaben rechtlich zulässig sei. Er hält sie für eine Körperverletzung nach Paragraph 223 des Strafgesetzbuches und sieht in ihr eine „körperliche Misshandlung“, weil wegen des „Substanzverlustes die körperliche Integrität nicht nur unerheblich verletzt wird“.
Der Düsseldorfer Rabbiner Julian Chaim Soussan beklagte damals, es gerate „nun auch die letzte Bastion jüdischer Selbstdefinition unter Beschuss: die Brit Mila (rituelle Beschneidung)“. Die Ausführungen Putzkes bezeichnete er als „viel (zu häufig) gelesenen Aufsatz“ und schloss mit dem Hinweis: „Was unser Judentum ausmacht, bestimmen wir seit Jahrtausenden selbst. Wir wehren uns gegen vorgebliche Gesetzeshüter, die uns unsere Identität zugunsten der Mehrheitsgesellschaft abspenstig machen wollen!“
Als „Identifikationsmittel ausgesprochen wichtig“
Mit den gleichen Argumenten reagierten Muslime. Die „Islamische Gemeinschaft Milli Görü“ hob hervor, die Beschneidung sei als „Identifikationsmittel ausgesprochen wichtig“. Es könne „stigmatisierend“ sein, in „den die Beschneidung praktizierenden Sozialgemeinschaften nicht beschnitten zu sein“. Milli Görü witterte eine „kampagnenartige Thematisierung“, die versuche, „die Religionsfreiheit der Muslime zu beschränken“. Putzkes Meinung wird wahlweise als „exotische“ oder „extreme“ Einzelmeinung abqualifiziert.
Bekir Alboga, Beauftragter für den interreligiösen Dialog der türkischen Religionsbehörde Ditib, wirkt erschrocken. Er rufe bald zurück, sagt aber doch noch knapp, er wolle lieber nicht über Beschneidungen reden und „die Flamme nicht entfachen“. Der Rückruf bleibt aus. Bei weiteren Verbandsvertretern ist es nicht anders.
Religiöse Traditionen wurzeln tief, und jede Kritik an ihnen sieht sich hierzulande sofort dem Vorwurf der Intoleranz ausgesetzt. So werden sie immunisiert. Das gilt selbst für Intellektuelle wie Rauf Ceylan, der an der Universität Osnabrück Religionswissenschaften lehrt. Er hält die kritische Beleuchtung religiöser Traditionen schon für eine Herabwürdigung. Durch ihre Geschichte und die Zahl ihrer Anhänger legitimierten sich Religionen quasi von selbst. Auch wenn sich herausstellte, dass durch die rituelle Beschneidung die Entwicklung der Knaben Schaden nähme, würden Muslime, da ist Ceylan sich sicher, daran festhalten: „Die Beschneidung ist für Muslime so elementar, dass sie nie bereit sein werden, sie aufzugeben.“
Eine „nachzuahmende Gewohnheit“
Necla Kelek redet gerne über das Thema. Obwohl, wie die Islamkritikerin sagt, sich ja eigentlich niemand dafür interessiere. Ein Ritual eben, das durch die Zeit zementiert wurde. Aber auch ein Ritual, das der Koran an keiner Stelle erwähnt. Die Beschneidung gehört zur „sunna“, ist also nur eine „nachzuahmende Gewohnheit“.
Beschneidungen muslimischer Knaben werden als großes Familienfest gefeiert. Frau Kelek beschreibt in ihrem Buch „Die verlorenen Söhne“ die Beschneidung ihres Neffen in einem „anatolischen Provinznest“. Sie schildert dessen Angst vor dem Schmerz, und dass es niemanden gibt, der ihm diese Angst nimmt, nicht einmal die eigene Mutter. Wer Angst hat, ist wehleidig und damit „unmännlich“. Sie sagt aber auch, dass die Knaben begeistert seien, wenn sie wie kleine Prinzen verkleidet, bejubelt und mit Geschenken überhäuft würden. „Sie gelten fortan als Löwen und sind der ganze Stolz ihres Vaters.“
Durch die Beschneidung wird der Junge zum Mitglied der „umma“, der Gemeinschaft der Muslime. In den Augen Frau Keleks hat die Beschneidung schlimme Folgen: Sie nimmt den Jungen die Freiheit und zeigt ihnen, dass sie nichts sind ohne die Gemeinschaft. Und in dieser Gemeinschaft stehen sie auf der untersten Stufe, müssen von nun an gehorchen und den Älteren dienen. „Die Beschneidung reproduziert eine autoritäre Gesellschaft, weil durch das Opfer der Vorhaut die Unterwerfung symbolisch wie materiell manifestiert wird.“ Die Herrschaft der Väter stehe im Mittelpunkt.
Ausweis von Glauben und Reinheit
Machokult, Gewaltbereitschaft, Frauenhass: für Frau Kelek alles auch Folgen dieses „archaischen Rituals“. Und die soziale Abgrenzung. „Türkische Jungs und Mädchen werden immer mit Abscheu über eine vorhandene Vorhaut sprechen“, sagt sie. Für sie ist es ein Ausweis des Unglaubens, der Unreinheit. Sie warnt: Kinder, die in Kategorien der Abgrenzung dächten, seien für die Werte einer freiheitlichen Gesellschaft schwerlich zu gewinnen.
Eine vor kurzem veröffentlichte Studie des Kriminologen Christian Pfeiffer hat einen „signifikanten Zusammenhang von Religion und Gewaltbereitschaft“ bei muslimischen Männern herausgefunden. Deren Idealbild war: der starke Mann, der zuschlagen kann. Auch der Psychoanalytiker Matthias Franz versucht eine Erklärung. Die Verunsicherung muslimischer Jugendlicher und Männer hänge womöglich auch mit dem „Genitaltrauma“ der Beschneidung zusammen. Das werde bei vielen muslimischen Knaben im 5. oder 6. Lebensjahr gesetzt. Das sei die Phase der „Konsolidierung ihrer sexuellen Identität“. Auf dem Höhepunkt der ödipalen Entwicklungsphase, sagt Franz, werde dieser blutige Schnitt gemacht. Ängste und ein Groll gegen die Mutter seien mögliche Folgen. Vielleicht, sagt er vorsichtig, kämen daher die „Verschleierungstendenzen“ und die Kontrolle der weiblichen Sexualität, vor allem aber der „narzisstische Ehrbegriff mit hoher Kränkbarkeit“. Systematische Forschung gibt es kaum. Für Franz hängt das „am traumatischen und konflikthaften Potential der Thematik“. Eine Studie sei geplant.
Franz macht dann noch einen Unterschied zu der Beschneidung jüdischer Knaben aus. Die würden in der Regel am achten Tag nach der Geburt beschnitten. Das psychotraumatische Potential sei zu diesem Zeitpunkt möglicherweise geringer und habe andere Folgen.
Abschaffung „unter keinen Umständen denkbar“
Der Rabbi ist gut gelaunt. Das bleibt er auch, nachdem das Stichwort rituelle Beschneidung gefallen ist. Ein Termin mit Andrew Steiman ist schnell gefunden. Er freue sich, sagt er. Kurz zuvor hatte eine Mitteilung des Generalsekretärs des Zentralrats der Juden anderes erwarten lassen. In dem Schreiben Stephan Kramers drückt der Zentralrat seine „große Besorgnis“ aus über „Bestrebungen, die religiöse Beschneidung zu kriminalisieren“. Sie sei eines der wichtigsten Gebote im Judentum, ihre Abschaffung „unter keinen Umständen denkbar“. Auch während des Nationalsozialismus hätten die Juden an diesem Ritual festgehalten. Rabbiner Andrew Steiman sagt dagegen: „Auf den Nationalsozialismus würde ich zur Verteidigung der Beschneidung nicht verweisen. Kramer ist übergetreten.“ Will wohl sagen: er ist vom Übereifer des Konvertiten beseelt.
Drei Dinge seien für die Juden wichtig, sagt Steiman: das Lernen, der Schabbat, die Beschneidung. „Wir denken vom Kollektiv her und von der Geschichte.“ Die Identität des jüdischen Volkes beruhe auf der kollektiven Erinnerung, und die reiche nun einmal sehr weit zurück. „Wir können die Beschneidung nicht aufgeben. Das wäre ein Verrat an allen, die für unseren Glauben gekämpft haben und auch für ihn gestorben sind.“
Die Beschneidung der Knaben am achten Tag nach der Geburt bestätigt nicht nur den Bund mit Gott und sichert den Fortbestand des Volkes Israel. Sie soll auch erzieherisch wirken. Männer seien nun einmal stark von ihren Trieben bestimmt, sagt Steiman, darum müssten sie beschnitten werden. Nur so könnten sie kapieren, dass dieser Körperteil Gott geweiht sei. Dass auch das manchmal nicht hilft, weiß Steiman aus eigener Erfahrung. „Bei meinem Vater hat es nichts gebracht.“
„Ein brutales, archaisches Volk“
Die Beschneidung wird vom Mohel, dem rituellen Beschneider, der auch ein ausgebildeter Arzt sein kann, vorgenommen. Der acht Tage alte Säugling wird dabei nicht betäubt. Viele glauben, dass die Nerven zur Weiterleitung des Schmerzes noch nicht ausgebildet sind. Nur ein Tropfen Wein wird ihm eingeflößt – das soll betäubende Wirkung haben. Steiman kann darin nichts Verwerfliches erkennen und erzählt die Geschichte von einem befreundeten Rabbiner. Der habe ihm während einer Beschneidungszeremonie zugeflüstert: „Was sind wir doch für ein brutales, archaisches Volk.“
Felix Schier, den Leiter der Kinderchirurgie an der Uniklinik in Mainz, machen solche archaischen Rituale wütend. Eingriffe ohne medizinischen Grund und dann auch noch bei nicht einwilligungsfähigen „Patienten“ seien unethisch und kein ärztliches Handeln. Die Vorhaut hält er für „ein weltanschauliches Organ“ und empört sich über die Duldsamkeit gegenüber Gepflogenheiten anderer Kulturen und Religionen auf Kosten der Kinder. Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie, Ulrich Hofmann, hat jüngst dazu aufgerufen, die Beschneidung nicht als Wahleingriff anzubieten – wenn auch nur wegen der unsicheren Rechtslage.
Wenigstens mit Betäubung
In Deutschland werden Beschneidungen ohne medizinischen Grund nicht von den Krankenkassen übernommen. Wer sein Kind dennoch beschneiden lassen möchte, muss dafür um die 400 Euro hinlegen. Wenn sie von Ärzten vorgenommen wird, geschieht das unter Betäubung. Muslime, vor allem türkische, fahren häufig lieber in die Türkei und lassen ihre Söhne dort beschneiden. Gelegentlich kommt aber auch Kemal Özkan nach Deutschland. Er ist der Inhaber des „Palastes der Beschneidung“ in Istanbul, und er genießt unter türkischen Muslimen das Ansehen eines Popstars. Viele betrachten es als besondere Auszeichnung, wenn ihr Kind von ihm beschnitten wird.
Özkan betreibt eine etwas eigenwillige Werbung. Er rühmt sich etwa, schon auf dem Rücken eines Kamels, auf einem Floß oder mit einem Team von 30 Leuten 1400 Jungen an einem Tag beschnitten zu haben. Bei allem Klamauk: Ihm ist es zu verdanken, dass die Knaben wenigstens eine lokale Betäubung während des Eingriffs bekommen.
Zwischen Recht und Religionsfreiheit
Die Politik tut sich derweil schwer mit der Beschneidung. Aus der Union-Bundestagsfraktion heißt es lustlos, das Thema sei „zweifelsohne“ ein wichtiges, und es sei auch „andiskutiert“ worden. Eine Fraktionsmeinung gebe es aber nicht.
Pascal Kober ist Menschenrechtsexperte der FDP. Als Politiker, sagt er, müsse er abwägen zwischen dem Recht auf Religionsfreiheit und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Der Staat gibt der Religionsfreiheit den Vorrang und nimmt sich in seiner Schutzfunktion zurück. Die Folgen der Beschneidung seien als „nicht so gravierend“ anzusehen. Und er gibt zu bedenken, welche Folgen ein Verbot der rituellen Beschneidungen für die Knaben hätte. Es käme dann zu einem „Beschneidungstourismus“, der die Gefahr mit sich brächte, dass „die Knaben nicht unter optimalen Bedingungen und von medizinisch unzureichend geschulten Personen beschnitten würden“.
Der religionspolitische Sprecher der Partei Die Linke, Raju Sharma, ist hingegen nicht bereit, der Gruppe und der kulturellen Tradition Vorrang vor dem Recht des Einzelnen zuzubilligen. Er sieht die rituelle Beschneidung als Körperverletzung. „Es gibt ja das Elternrecht auf religiöse Erziehung des Kindes und das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Dieses Recht wird bei der Beschneidung eines unmündigen Knaben verletzt.“ Die Eltern meinten es sicherlich gut. Aber es werde „einem gesunden Menschen ein gesunder Teil seines Körpers entfernt“. Der Sprecher der Arbeitsgruppe Menschenrechte im Bundestag, der SPD-Abgeordnete Christoph Strässer, sagt auch, dass „die Beschneidung von Knaben das Recht auf körperliche Unversehrtheit“ verletze. Er unterstellt aber „positive gesundheitliche Auswirkungen der Beschneidung“ und ist sich darum sicher, dass die Eltern zum Wohle ihrer Söhne handeln. Eine rein religiös oder kulturell begründete Beschneidung hält er zumindest für „fragwürdig“.
„Kein Unrecht“
Jerzy Montag hält von solchen Abwägungen nichts. Der rechtspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen empfindet es als absurd, dass dieses Thema überhaupt Beachtung findet. Die Beschneidung sei „seit Jahrtausenden eingeübt“, werde „nicht ernsthaft hinterfragt“ und es geschehe „niemandem ein Unrecht“. Deswegen gebe es „also überhaupt keine Notwendigkeit“, gesetzliche Regelungen zu finden. Noch nie habe sich ein beschnittener Mann an ihn gewendet, weil ihm Unrecht widerfahren sei.
Diese Männer gibt es aber. Der israelische Filmemacher Ari Libarski zeigt in seinem Dokumentarfilm „Circumcision“ etwa einen jungen Mann, der verzweifelt darüber ist, dass er kein normales Geschlechtsleben führen kann, weil ihm als Kind zu viel Haut weggeschnitten wurde. Libarski zeigt auch Eltern, die mit sich hadern, weil sie dem sozialen Druck nachgegeben haben und ihren Neugeborenen haben beschneiden lassen. Urologen und Kinderchirurgen wie Schier können von vielen Fällen berichten, wo der Schnitt schwerwiegende Folgen hatte.
Verknotete Sexualmoral
Beschnitten werden aber nicht nur jüdische und muslimische Knaben. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass 30 Prozent der Männer weltweit beschnitten sind. Knapp 70 Prozent davon sind Muslime, ein knappes Prozent Juden, und fast 13 Prozent sind diesen Konfessionen nicht zugehörige amerikanische Männer. Die sind zumeist im Neugeborenenalter beschnitten worden, meist ohne Betäubung. In den Vereinigten Staaten, so die WHO, sind demnach 75 Prozent aller Männer beschnitten, und zwar aus hygienischen und gesundheitspräventiven Gründen.
Dabei lohnt es sich, die Ursprünge der amerikanischen Beschneidungspraxis zu betrachten. Die liegen nämlich in einer verknoteten Sexualmoral, zu deren eifrigsten Propagandisten im 19. Jahrhundert der Erfinder der Cornflakes, John Harvey Kellogg, zählte. Für Kellogg war die Beschneidung von Knaben ein Mittel gegen Masturbation. Die Operation sollte ohne Betäubung vorgenommen werden, „weil der kurze Schmerz einen heilsamen Effekt hat“. Und auch Mädchen nahm er nicht aus: „Bei Mädchen ist die Behandlung der Klitoris mit unverdünnter Karbolsäure hervorragend geeignet, die unnatürliche Erregung zu mindern.“ Dass für Kellogg – er war verheiratet, seine Ehe wurde aber angeblich nie vollzogen – ein erfolgreicher Tag mit einem Einlauf begann, überrascht da nicht.
In den Gesellschaften der Wüstenvölker des Nahen Ostens, die unter Wasserknappheit litten, ist es denkbar, dass hygienische Gründe – wie bei anderen Geboten von Islam und Judentum – einst der Hintergrund für die Beschneidung waren. Heute ist das gesundheitliche Argument umstritten. Die Befürworter sagen, durch den Eingriff sinke das Risiko, Harnwegsinfektionen, Peniskrebs und vielerlei Geschlechtskrankheiten zu bekommen. Auch das Risiko des Gebärmutterhalskrebses würde bei denjenigen Frauen sinken, deren Sexualpartner beschnitten seien. Zuletzt hatte die WHO von „schlüssigen Beweisen“ gesprochen, dass beschnittene Männer ein „signifikant niedrigeres Risiko“ haben, sich mit dem HI-Virus anzustecken. Wissenschaftlich abgesichert ist das alles nicht. Und selbst eine im Kindesalter normale Vorhautverengung geht ja meistens von alleine weg.
Ein „gesundes Stück Körper amputieren“
Auch wenn gesundheitliche Vorteile nachweisbar wären: dem emeritierten Bochumer Strafrechtler Rolf Dietrich Herzberg ist das einerlei. Er glaubt nicht, dass Eltern das Recht zukomme, eine so weit reichende Entscheidung für ihr Kind zu treffen. Das Verbot der Körperverletzung, so Herzberg, erlaube nämlich keine Ausnahme: „Das Abschneiden der Vorhaut ist eine Körperverletzung, und Paragraph 223 des Strafgesetzbuches macht es grundsätzlich zur Pflicht eines jeden Staatsbürgers, seinem Mitmenschen keine Körperverletzung zuzufügen.“
Und auch bei der Gesundheitsprävention macht Herzberg klar: Die Eltern dienen nicht dem Wohl des Kindes, wenn sie eine Entscheidung zugunsten Dritter treffen wie im Falle des Gebärmutterhalskrebses und ihrem Sohn deswegen ein „gesundes Stück seines Körpers amputieren“ lassen. Ähnliches gilt für die gesundheitlichen Vorteile des Kindes selbst, die durch Waschen sichergestellt werden könnten – und durch eine spätere Beschneidung, die dann aber der „gereifte junge Mensch in autonomer Entscheidung an sich vornehmen“ lassen könne. Und gilt das nicht auch für die traditionalistisch-religiösen Begründungen? Warum der Zwang?
Verstümmelung von Kindern nicht tolerieren
Dass es sich bei der Beschneidung um eine jahrhundertealte Tradition handelt, erkennt Herzberg zwar an. Es dürfe aber auch nicht aus Sorge um den „religiösen Frieden“ in unserer Gesellschaft dazu führen, dass „die Verstümmelung von Kindern toleriert wird“.
In der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die Deutschland unterzeichnet hat, heißt es: „Alle Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.“ In Deutschland dürfte es so bald kein Verbot der religiösen Beschneidung geben. Zu gering ist das Interesse der Politik und zu groß die Furcht der Politiker, dieses Minenfeld zu betreten.
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